Wissenswertes





Neue Festbeträge für Einlagen und Kompressionsstrümpfe



Seit dem 1.1.2004 zahlen Patienten für Einlagen und Kompressionsstrümpfe 10 Prozent des Preises als gesetzliche Zuzahlung - maximal jedoch 10 Euro.

Die Vergütung derartiger Hilfsmittel wurde ab dem 1.1.2005 neu geregelt, mit der Folge zusätzlicher Belastungen für Sie als Patient.

So wurden von den Krankenkassen ab diesem Zeitpunkt bundesweite Festbeträge für die genannten Hilfsmittel eingeführt.
Das bedeutet, dass die Krankenkassen derartige Hilfsmittel nur noch im Rahmen definierter Festbeträge erstatten. Diese Festbeträge liegen deutlich unter der vorherigen Vergütung.

Für Sie als Patient bedeutet das konkret, dass wir Ihnen, zusätzlich zu der gesetzlichen Zuzahlung, eine wirtschaftliche Aufzahlung in Rechnung stellen müssen, um unsere Kosten zu decken.

Das heißt wenn Sie Einlagen oder Kompressionstrümpfe über uns beziehen möchten, müssen Sie einen Teil des Preises selbst tragen.

Wie hoch diese Aufzahlung genau ist, ergibt sich aus dem Preis des entsprechenden Hilfsmittels.